1. Allgemeine Geschäftsbedingungen für Mietomnibusse

Der Besteller, Reisevertrag soll schriftlich abgeschlossen werden. Sämtliche Abreden, Nebenabreden und Sonderwünsche sollen schriftlich erfasst werden.
Der Auftrag kann schriftlich oder in digitaler Form erteilt werden.

2. Leistungsinhalt

Bereitstellung eines Fahrzeugs der vereinbarten Art inklusive Fahrer und Durchführung der Beförderung.

Die Vereinbarte Leistung umfasst nicht:

  • die Beaufsichtigung der Fahrgäste, Kinder, Jugendliche und hilfsbedürftigen Personen
  • den Ablauf der Fahrt
  • die Beaufsichtigung von Sachen, seiner Fahrgäste die im Fahrgastraum des Fahrzeugs zurücklässt
  • die Beaufsichtigung des Gepäcks beim Balladen und Entladen.

3. Preiserhöhung

Soweit im Einzelfall nichts anderes vereinbart wurde, ist das Busunternehmer berechtigt, eine Preiserhöhung bis zu 10% des vertraglich vereinbarten Preises zu verlangen bei einer Erhöhung von Kraftstoffkosten, Personalkosten sowie Steuern und Abgaben, soweit sich diese Erhöhung auf den vereinbarten Mietpreis auswirkt.
Eine Erhöhung ist nur zulässig, sofern zwischen Vertragsabschluss und dem vertraglich vereinbarten Beginn der Beförderungsleistung mehr als 1 Monate liegen und die zur Erhöhung führenden Umstände vor Vertragsabschluss noch nicht eingetreten und bei Vertragsabschluss für das Busunternehmen nicht vorhersehbar waren. Das Busunternehmen hat den Auftraggeber unverzüglich nach Bekanntwerden des Erhöhungsgrundes zu unterrichten, die Erhöhung geltend zu machen und den Erhöhungsgrund nachzuweisen.

Im Falle einer zulässigen Erhöhung, die 10% des vereinbarten Grundmietpreises übersteigt, kann der Auftraggeber ohne Zahlungsverpflichtung gegenüber dem Busunternehmen vom Vertrag zurücktreten. Die Rücktrittserklärung bedarf keiner bestimmten Form und ist dem Busunternehmer gegenüber unverzüglich nach Zugang des Erhöhungsverlangens zu erklären. Dem Auftraggeber wird für die Rücktrittserklärung zur Vermeidung von Missverständnissen jedoch die Schriftform empfohlen.

4. Dieselpreise

Aufgrund der aktuellen Entwicklung des Dieselpreises behalten wir uns eine kurzfristige Änderung/Anpassung unserer Preise im Rahmen eines Dieselaufschlags vor.

5. Rücktritt des Kunden

Nach dem jederzeit möglichen Rücktritt ist der Auftraggeber verpflichtet, grundsätzlich pauschal folgende Entschädigungen als Stornokosten zu zahlen:

  • Erfolgt der Rücktritt 35 Tage vor Reisebeginn. 10% vom Preis
  • Erfolgt der Rücktritt 20 Tage vor Reisebeginn. 20% vom Preis
  • Erfolgt der Rücktritt 15 Tage vor Reisebeginn. 50% vom Preis
  • Erfolgt der Rücktritt 5 Tage vor Reisebeginn. 70% vom Preis
  • Erfolgt der Rücktritt 2 Tage vor Reisebeginn. 80% vom Preis

Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktrittserklärung beim Busunternehmer oder bei der Buchungsstelle. Dem Auftraggeber wird der schriftliche Rücktritt empfohlen.
Dem Auftraggeber wird ausdrücklich der Nachweis gestattet, ein Anspruch auf Entschädigung sei überhaupt nicht entstanden oder die Entschädigung sei wesentlich niedriger als die Pauschale.

6. Preis

Im Preis sind Autobahngebühren wie Samstag und sonntags Zuschläge und Nachtfahrt für die Fahrer mit Inbegriffen, unter Einhaltung der gesetzlichen Lenk- und Ruhezeiten.

Mehrkosten aufgrund vom Besteller gewünschter Leistungsänderungen werden zusätzlich berechnet.
Die Unterbringung für die Fahrer ist nicht im Preis enthalten.
Nicht im Preis enthalten sind evtl. anfallende Park- oder sonstige Gebühren.
Rechnungen sind fällig nach Erhalt ohne Abzug.

7. Störung durch den Reisenden

Der Reiseveranstalter kann den Reisevertrag fristlos kündigen, wenn der Reisende trotz Abmahnung erheblich weiter stört, so dass seine weitere Teilnahme für den Reiseveranstalter und/oder die Reiseteilnehmer nicht mehr zumutbar ist.
Dies gilt auch, wenn der Reisende sich nicht an sachlich begründete Hinweise hält.

8. Gerichtsstand

Der Reisende kann den Reiseveranstalter an dessen Sitz verklagen. Augsburg.

9. Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen

Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen des Vertrages einschließlich dieser AGBs für den Mietomnibusverkehr hat nicht die Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge.